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Allergie - Augen - Blase - Durchblutung - Ernährung - Haare / Haut - Husten - Magem-Darm - Mund - Nerven - Schmerzen - Schnupfen
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Verständliche Arzneimittelinformationen für alle
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker
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Nebenwirkungen im Beipackzettel:
Jedes Arzneimittel, das eine Wirkung im Organismus hat, hat auch Nebenwirkungen, oder besser, unerwünschte Wirkungen.
Die eigentliche Wirkung eines Arzneimittels ist die Hauptwirkung oder gewünschte Wirkung. Es ist jedoch immer wahrscheinlich, dass ein Arzneimittel nicht nur eine gewünschte Wirkung dort hat, wo es wirken soll, sondern immer auch Wirkungen in anderen Bereichen des Körpers, die dann natürlich unerwünscht sind. Dies sind die Nebenwirkungen.
Art und Dauer von Nebenwirkungen sind von Mensch zu Mensch verschieden. Sie sind meistens dosisabhängig. Wie jeder weiß,
können auch Lebensmittel und Genußmittel Nebenwirkungen haben. Zuviel Alkohol und zuviel von einem opulentem Essen haben nicht nur Sättigung als Hauptwirkung, sondern auch Völlegefühl, Sodbrennen,
Übelkeit oder Kopfschmerzen als unerwünschte Wirkungen zur Folge.
Nebenwirkungen werden in den klinischen Studien untersucht und dokumentiert und müssen in den Beipackzettel eingetragen
werden, auch wenn sie nur sehr selten aufgetreten sind.
Die Arzneimittelforschung hat zum Ziel, nicht nur immer wirksamere Arzneimittel zu entwickeln, sondern auch immer selektiver
wirksame, d.h., mit weniger unerwünschten Wirkungen behaftete Medikamente anzubieten.
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Unverträglichkeit:
Unverträglichkeit eines Arzneimittels kann daraus resultieren, dass der Organismus auf einen der Inhaltstoffe des Arzneimittels allergisch reagiert. Dies äußert sich nach Einnahme/Anwendung des Arzneimittels in Symptomen wie Atembeschwerden (Asthmaanfall), Blutdruckabfall, Schwindel, Gesichtsrötung, Herzfrequenzanstieg oder Magen-Darmbeschwerden. Bei äußerlicher Anwendung von Haut- oder Augenarzneimitteln ist eine extreme Rötung Folge einer allergischen Reaktion, häufig auf Konservierungsmittel.
Bei Unverträglichkeit kann dieses Arzneimittel nicht weiter angewendet werden. Dann gilt es den allergieauslösenden
Stoff zu identifizieren (z.B. das Konservierungsmittel) und ein Arzneimittel ohne diesen Stoff anzuwenden.
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Dosierung: Die im Beipackzettel beschriebene Dosierung ist für die Wirksamkeit des Arzneimittels in langen
Untersuchungsreihen gefundene optimale Dosierung. Nur wenn sie exakt eingehalten wird, kann das Arzneimittel zum Behandlungserfolg beitragen. Es ist daher wichtig, dass der Patient die Dosierung nicht
eigenmächtig ändert, oder großzügig die eine oder andere Anwendung unterläßt oder vergißt.
Nur der Arzt kann in begründeten Fällen von der Dosierung abweichende Entscheidungen treffen.
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Überdosierung: Jedes Arzneimittel nimmt Einfluß auf körperliche Prozesse. Wird zuviel eines Arzneistoffes
eingenommen, kann es zu Vergiftungserscheinungen kommen (Intoxikation). Beispiel: “Alkohol in geringen Mengen soll gesundheitsfördernd sein, in größeren Mengen kommt es zu Alkoholvergiftungserscheinugen.”
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Unterdosierung: Bei Unterdosierung bleibt die erwünschte Arzneimittelwirkung aus. Dies gefährdet den
Behandlungserfolg und kostet lediglich viel Geld. Daher sollten Sie immer an die regelmäßige Einnahme Ihres Arzneimittels in der richtigen Menge achten.
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Wechselwirkungen: Verschiedene Arzneimittel können sich in der Wirkung verstärken oder auch widersprechen.
Manche dürfen nicht kombiniert werden. Daher sollten Sie besonders bei der Selbstmedikation auf die angegeben Wechselwirkungen achten.
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Gegenanzeigen / Kontraindikationen: Bei bestehenden Erkrankungen dürfen manche Arzneimittel nicht angewendet
werden, weil es dadurch zu Komplikationen oder Unverträglichkeiten kommen kann. Z.B. dürfen Betablocker nicht bei Asthma angewendet werden, weil sie dieses Krankheitsbild lebensbedrohlich verschlechtern
können.
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Schwangerschaft und Stillzeit: Arzneimittel
gehen über das Blut in die Plazenta und die Muttermilch über. Für Embryos und Säuglinge sind sie potentiell schädlich und gefährlich. Es kann zu Missbildungen, Abort oder Tod kommen. Deshalb sollten
Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit nur bei absoluter Notwendigkeit eingenommen werden, d.h., wenn der Nutzen für die Frau wesentlich größer ist, als das Risiko für Embryo oder Säugling.
Arzneimittel werden in der klinischen Prüfung nicht an Schwangeren untersucht, daher liegen für die meisten Arzneimittel keine klaren Belege vor, ob es zu einer Schädigung des Kindes im Mutterleib kommt.
Für die meisten Medikamente ist dies jedoch sehr wahrscheinlich. Aber es gibt inzwischen eine Reihe von bewährten Arzneimitteln, die sich in der Anwendung als unbedenklich herausgestellt haben. Diese
sollten nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker vorgezogen werden. In der Packungsbeilage wird über die Anwendung des Arzneimittels in der Schwangerschaft und Stillzeit informiert.
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