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 Verständliche Arzneimittelinformationen für alle

 

 

 

 

Rezeptpflichtige Arzneimittel

 

Einige Arzneimittelgruppen und alle neuen Arzneistoffe sind verschreibungspflichtig, weil Ihre Anwendung  von ärztlicher Seite kontrolliert werden muß. Der Grund hierfür ist das hohe Risiko, dass eine unkontrollierte Anwendung durch den Patienten beinhaltet. Die Risiken von Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen können für den Patienten lebensbedrohend sein oder zumindest schwere Nebenwirkungen auslösen. Bei kontrollierter und sachgemäßer Anwendung sind diese Wirkstoffe jedoch therapeutisch sehr sinnvoll und in vielen Fällen nicht zu ersetzen. Grundsätzlich gilt für das ärztliche Rezept, dass Nutzen und Risiko des Arzneimittels gegeneinander abgewogen werden müssen, und der Nutzen das Risiko klar übersteigt.

Im Folgenden sind einige Beispiele beschrieben.

 

Antibiotika sind Arzneimittel, die Ihre Wirkung gegen lebende Zellen richten, im speziellen gegen Bakterien und Bazillen. Bakterien vermehren sich im Krankheitszustand des Körpers rasend schnell und richten mit ihren toxischen (giftigen) Stoffwechselprozessen großen Schaden im menschlichen Organismus an. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts sind die meisten bakteriellen Infektionen tödlich verlaufen. Mit Entdeckung des ersten Antibiotikums (Penicillin) begann der Siegeszug gegen die lebensbedrohenden Infektionen.

Antibiotika wirken entweder bakterienabtötend (bakterizid) oder sie verhindern die Vermehrung der Bakterien (bakteriostatisch).

Antibiotika müssen therapeutisch sehr gezielt ausgewählt werden. Dazu ist sehr viel Wissen um das Krankheitsbild notwendig. Dies kann nur ein Arzt leisten.

Außerdem muß die Anwendung von Antibiotika sehr korrekt durchgeführt werden und zeitlich begrenzt erfolgen. Wenn Antibiotika nicht ausreichend dosiert werden oder wenn die Anwendung zu kurz oder zu lange erfolgt, kann es zu sogenannten Resistenzbildungen kommen, und die Antibiotika werden unwirksam. Die Bakterien bilden dann Abwehrmechanismen gegen die Antibiotika.

Resistenzentwicklungen sind heute ein zunehmendes Problem, da Antibiotika zu häufig und zu unkontrolliert angewendet werden. Dies trifft v.a. auf die Tiermassenhaltung zu, deren Fleisch wir mit den Antibiotika zu uns nehmen.

Gezielt und kontrolliert angewendet gibt es bei bakteriellen Infektionen zu Antibiotika keine Alternative. Es ist wichtig, sich genau an die Anweisungen des Arztes und der Packungsbeilage zu halten.

 

Kortison ist ein körpereigenes Hormon, das an sehr vielen Körperfunktionen beteiligt ist. Seine Abkömmlinge (= Glukokortikoide) sind therapeutisch nutzbar und aus der modernen Medizin nicht mehr wegzudenken. Kortison wirkt entzündungshemmend, antiallergisch, schmerzstillend, abschwellend und immunsuppressiv. Immunsuppressiv bedeutet, dass Kortison das Immunsystem dämpft und immunologische Reaktionen des Körpers regulieren kann. So sind Entzündungsreaktionen des Körpers gezielt therapeutisch beeinflussbar, was in vielen Fällen überlebenswichtig sein kann. Kortison darf bei bestimmten Krankheiten jedoch in keinem Fall angewendet werden (Psychosen, Epilepsien, Herzinsuffizienz, Hypertonie, Infektionen, Glaukom, Osteoporose, Magen-Darm-Ulkus, u.a.) und kann unkontrolliert zu schweren Nebenwirkungen führen.

 

Blutdrucksenker: Unbehandelter Bluthochdruck (Hypertonie) kann zu schweren und tödlichen Erkrankungen führen, z.B. Herzinfarkt, Herzschwäche (Herzinsuffizienz), Nierenversagen, Hirnschlag, Wasser im Gewebe (Ödeme). Dabei ist der Bluthochdruck meistens nicht an bestimmten Symptomen erkennbar. Ärztliche Blutdruckkontrolle und blutdrucksenkende Therapie ist erforderlich. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, den Blutdruck medikamentös zu senken: zentral im Gehirn, am Herzen, an den Arterien, an der Niere. Alle blutdrucksenkenden Arzneimittel haben aber potentielle Nebenwirkungen, die nur von Ärzten abgesehen werden können. Eine Therapie ist immer unter ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko durchzuführen.

 

Herztherapeutika: Hierzu zählen in erster Linie Arzneimittel, die die Herzaktivität entweder drosseln (z.B. Betablocker) oder fördern (z.B. Digitalis), zum anderen Medikamente gegen Herzrythmusstörungen und zur Herzinfarktprophylaxe. Alle Herztherapeutika müssen ärztlich ausgewählt werden, um eine falsche Anwendung zu verhindern und das richtige Medikament zu finden. Bei Herztherapeutika ist sicher am allerehesten klar, das eine Selbstmedikation nicht sinnvoll ist.

 

Psychopharmaka greifen in die Gehirnfunktionen ein und wirken sich oft therapeutisch gewollt auf die Persönlichkeit der Patienten aus. Einige Psychopharmaka können abhängig machen, andere haben potentiell schwere Nebenwirkungen bei nicht sachgerechter Anwendung. Auch hier dürfte die Rezeptpflicht unmittelbar einleuchten.

 

 

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