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Zulassungsstau beim Gesundheitsamt und hohe Kosten für neue Arzneimittel haben immer mehr Arzneimittelhersteller dazu gebracht,
alternative Produkte auf den Markt zu bringen.
Diese Medizinprodukte scheinen Arzneimitteln ähnlich zu sein, jedoch unterscheiden sie sich grundsätzlich von diesen. Sie enthalten keinen
pharmakologischen Wirkstoff per Definition, sondern ausschliesslich Substanzen, die eine physikalische Wirkung haben und damit nicht wie ein Arzneimittel pharmakologisch in körperliche Prozesse eingreifen. Dennoch
können sie gewünschte Wirkungen haben und sind durchaus in bestimmten Anwendungen sinnvoll. Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht zu erwarten.
Medizinprodukte sind per Definition des Paragraphen 3 Medizinproduktegesetz alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten
Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom
Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke
a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder
d) der Empfängnisregelung
zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder
immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann. Medizinprodukte sind weder verschreibungspflichtig noch apothekenpflichtig.
Dennoch erhält man die meisten nur in Apotheken. Sie werden von den Krankenkassen nicht erstattet.
Im Folgenden sind einige Beispiele beschrieben.
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