Gesundheitsreform 2003/2004: was hat sich geändert bei Arzneimitteln ?

Die grosse Gesundheitsreform ab 2004 hat viele neue Regelungen im Gesundheitssystem gebracht, die zum Ziel hatten, mehr Geld in die Kassen des Sozialsystems zu bringen ohne dass hierfür die Krankenkassenbeiträge steigen müssen. Im Gegenteil sollten sie gesenkt werden können.

Was hat sich seit 2004 bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland geändert ?

Zunächst wurden die Zuzahlungen für jedes verordnete Arzneimittel auf 10% des Apothekenverkaufspreises festgesetzt. Mindestens jedoch müssen 5, maximal 10 Euro pro Packung zugezahlt werden.

Verschreibungsfreie Arzneimittel werden nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet, bis auf wenige definierte Ausnahmen. Hiervon sind tausende sehr bekannter und weniger bekannter Arzneimitteln betroffen. Patienten mussten sich mehr und mehr darauf einstellen, dass Ärzte ihnen mitteilen, dass das bekannte und bewährte Medikament leider selber zu bezahlen ist. Oder – der Arzt weicht auf ein verschreibungspflichtiges Medikament aus, das die Kassen dann übernehmen. Andererseits eröffnete es die Möglichkeit, das Medikament direkt und ohne Besuch eines Arztes in der Apotheke zu kaufen.

Für alle Wirkstoffe soll es ab 2004 Festbeträge, also Preisobergrenzen geben, die von den Kassen noch erstattet werden. Diese Regelung gilt schon seit Jahren für viele ältere Medikamente, soll nun aber auch für neue patentgeschützte Mittel Anwendung finden. Dies führt zu deutlichen Preissenkungen bei teuren Originalen und damit zu hohen Verlusten v.a. bei der forschenden Pharmaindustrie.

Patienten beklagen sich seither über die höheren Kostenbeteiligungen, weniger Leistungen und Verunsicherungen bei der Arzneimitteltherapie.

Die von Gesundheitsministerin Schmidt versprochenen Beitragssenkungen sind bis 2009 nicht eingetreten, im Gegenteil sind sie im Rahmen des Gesundheitsfonds weiter deutlich gestiegen.

Jedoch sind weitere Schritte zur Erhöhung der Selbstbeteiligung in Zukunft unvermeidlich.